DÖAK 2023: HIV und Arbeit - Nur unter der Nachweisgrenze? | 24. März um 19.15 Uhr

DÖAK 2023: HIV und Arbeit

Jacob Hoesl, Rechtsanwalt aus Köln, schilderte das langwierige Verfahren eines HIV-positiven Zahnmedizinstudierenden, der aufgrund seiner Weigerung, der Uni Marburg den Nachweis seiner Viruslast mitzuteilen, von der Teilnahme weiterer Lehrveranstaltungen ausgeschlossen wurde. Das Problematische an diesem Fall ist, dass Gutachter*innen im Verfahren dem Studierenden die Unbedenklichkeit an der praktischen Ausbildung bescheinigten, dass das Gericht aber den Erklärungen der ausbildenden Zahnmediziner*innen folgte, dass es angesichts der hohen Verletzungsgefahr im Rahmen der praktischen Übungen tatsächlich auf die Nachweis der Viruslast ankäme.

Kerstin Mörsch von der Kontaktstelle HIV bedingter Diskriminierung der deutschen Aidshilfe stellte das Verfahren eines Bewerbers bei der Berliner Feuerwehr dar. Hier hatte das Gericht entschieden, dass die Ablehnung des HIV-positiven Bewerbers gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstieß und dem Kläger Schadensersatz gezahlt werden musste. Das Gute bei diesem Urteil war, dass das Gericht einen eindeutigen Rechtsverstoß gegen das AGG konstatierte, dass aber leider der Gutachter des Klägers sich dabei auf die nicht nachweisbare Viruslast berief. Das könnte bei weiteren Verfahren zum "Bumerang" werden.

Sandra Schiefer von der Düsseldorfer Aidshilfe schilderte den Fall eines abgelehnten Bewerbers bei der Berufsfeuerwehr, der dagegen Beschwerde eingelegt hatte. Das hatte zur Folge, dass die Stadt Düsseldorf die Feuerwehr anwies, den Mitgliedern der Feuerwehr eine Fortbildung zu HIV/Aids zu geben. Dieser Workshop stieß auf positive Resonanz und soll zukünftig wiederholt werden.

Aus dem Publikum kamen mehrere Wortmeldungen, die betonten, dass die Aidshilfen weiter darüber aufklären müssten, dass die Viruslast HIV-Positiver in keinem Fall eine Relevanz für die Berufsausbildung habe. Die immer wieder anzutreffenden Ablehnungen von positiven Patient*innen durch Zahnarztpraxen beschäftigen die Aidshilfen seit Jahrzehnten und hier war die Einhaltung der allgemeinen Hygienevorkehrungen das ausschlaggebende Argument.

Ein gutes Beispiel für Aufklärung im beruflichen Bereich sei die Schulung von Pflegeschüler*innen zu HIV/Aids, dies könne auch auf andere Bereiche übertragen werden. Die Wiederholung des Ganzen sei der Königsweg.

Aus dem Publikum kam die Anmerkung, dass man die Ängste derer, die HIV-Positive diskriminieren, nicht verschweigen dürfe. Nicht die Positiven hätten ein Problem, sondern die, die sie diskriminierten.

Fazit: Die Aidshilfe braucht Verbündete in Politik und Gesellschaft. Es bedürfe immer auch des Drucks von außen, um in solchen Fällen stärker argumentieren zu können.

Kerstin Mörsch warb dafür, die Kontaktstelle bei der DAH (aidshilfe.de/beratung-diskriminierung) zu nutzen und immer wieder neue Fälle dort zu melden. Nur so könne die Aidshilfe gegen die Diskriminierung von Menschen mit HIV intervenieren.

_______

Vom 23. bis 25. März 2023 findet in Bonn der 11. Deutsch-Österreichischen-AIDS-Kongress (DÖAK 2023) unter dem Motto „HIV und AIDS - (K)eine Generationenfrage“ statt.

Expert*innen aus Medizin, Forschung, Politik und Aidshilfe, aber auch engagierte Menschen mit HIV, werden neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu HIV und Altern, aber auch Auswirkungen und Bedeutung von HIV über alle Generationen hinweg diskutieren.

Die Aidshilfe NRW ist mit vielen Kolleg*innen vertreten, beteiligt sich an den verschiedenen Sessions und organisiert selbst fünf Workshops (doeak-kongress.de/aidshilfe-nrw/).

Spenden

Hier gelangen Sie auf eine sichere Seite der Bank für Sozialwirtschaft, auf der Sie über ein Formular Ihre Spende direkt an die Aidshilfe NRW überweisen können.

Spenden Sie jetzt

Adressen

Hier finden Sie die Adressen unserer Mitgliedsorganisationen:

Adressen finden

Newsletter

Möchten Sie unseren Newsletter abonnieren? Dann finden Sie hier mehr:

Newsletter abonnieren