2009-06-19: Aidshilfen begrüßen neues Patientenverfügungsgesetz
Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag das Gesetz zur Patientenverfügung (PatVerfG) verabschiedet. Damit geht eine jahrelange Diskussion in Politik und Öffentlichkeit um eine längst überfällige Regelung der Selbstbestimmung von Patientinnen und Patienten zu Ende.
Die Aidshilfen begrüßen sehr, dass endlich eine gesetzliche Regelung zur Patientenverfügung zustande gekommen ist. Tino Henn, Bundesvorstand der Deutschen AIDS-Hilfe, erläutert, darauf habe der Verband seit Jahren hingearbeitet. Schriftlich abgefasste Patientenverfügungen seien zukünftig für den behandelnden Arzt bindend. Dies sei eine große Entlastung für viele Menschen, die um die Rechtsverbindlichkeit ihrer Verfügungen gebangt haben. Nun müsse der Wille des Patienten vorrangig und unabhängig von Art und Stadium der Erkrankung berücksichtigt werden.“
Die Bundestagsentscheidung stärke die Selbstbestimmung aller Menschen – insbesondere chronisch Kranker z.B. mit HIV und Aids. Chronisch kranke Menschen seien für das Thema Patientenverfügung besonders sensibilisiert. Das Gesetz mache aber auch deutlich, dass eine ausführliche persönliche Auseinandersetzung vor dem Abfassen einer Patientenverfügung notwendig sei.